Im Rahmen einer sogenannten Baumusterprüfung muss eine Atemschutzmaske (Filtrierende Halbmake zum Schutz gegen Partikel) nach DIN EN 149 eine Anzahl Anforderungen und Tests bestehen.
Diese werden in Kapitel 7 (Anforderungen) der Norm definiert. Folgend möchte ich die wichtigsten Anforderungen vorstellen. Wichtig ist, dass nur bei Erfüllung aller Anforderungen eine tatsächliche Schutzwirkung der Maske gewärleistet werden kann.
Im Rahmen einer Sichtprüfung (7.3) werden zunächst die formalen Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung der Masken sowie der schriftlichen Informationen geprüft.
Die Verpackung muss geeignet sein die Maske vor Verunreinigung und mechanische Beschädigung zu schützen (7.4).
Auch der Werkstoff wird insichtlich seiner Eignung geprüft (7.5) . Allerdings sind in der Norm – abgesehen von allgemeinen Hinweisen der Hautverträglich bzw. Unbedenklichkeit – keine spezifischen Tests hinsichtlich Hautverträglichkeit oder der Schadstofffreiheit des verwendeten Materials vorgeschrieben (siehe 7.10). Zudem dürfen die benutzen Werkstoffe nicht leicht entflammbar sein (7.11).
Die praktische Leistung (7.7) der Atemschutzmasken wird unter realistischen Bedingungen an Probanden ermittelt.
In weiteren Laborprüfungen wird ermittelt, ob die Maske tatsächlich zum Schutz gegen die zu erwartenden möglichen Gefahren eingesetzt werden kann – d. h. ob sie wirklich schützt.
Dazu gehören die gesamte nach innen gerichtete Leckage (7.9.1) sowie der Durchlass des Filtermediums (7.9.2). diese dürfen in Abhängigkeit der Schutzstufe (FFP1, FFP2 bzw. FFP3) bestimmte Werte nicht überschreiten.
Um eine Vergiftung mit Kohlendioxid zu vermeiden, darf der Kohlendioxid-Gehalt der Einatemluft (Totraum) einen Mittelwert von 1,0 Vol.-% nicht überschreiten (7.12).
Die Kopfbänderung (7.13) kann unterschiedlich ausgeführt werden (zum Beispiel mit Kopfbändern oder Ohrbändern, fix oder Verstelbar). Sie muss allerdings kräftig genug sein, um die Maske in Position zu halten und somit die Anforderungen an die gesamte nach innen gerichtete Leckage einzuhalten.
Um eine gesundheitsschädliche Überlastung der Atmung zu verhindern, ist auch der maximale Atemwiderstand je nach Schutzklasse begrenzt (7.17).
Weitere Anforderungen werden für Masken mit Ventilen sowie für wiederverwendbare Masken definiert.
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