OP-Masken (Medizinische Gesichtsmasken) und Atemschutzmasken (Filtrierende Halbmasken) unterscheiden sich insbesondere im Verwendungszweck und damit zwangsläufig in den Vorgaben, die Masken zu erfüllen haben.
Medizinische Gesichtsmasken sind ein Medizinprodukt der Klasse 1 der EU-Verordnung 2017/425. Sie dienen hauptsächlich dem Schutz des Patienten vor Keimen und Flüssigkeiten in Operationssälen sowie zur Verminderung des Risikos einer Verbreitung von Infektionen.
Medizinische Gesichtsmasken haben je nach Typ eine bakterielle Filterleistung (BFE) von 95% bis 98%. Die BFE Filterleistung entspricht einem Durchmesserbereich ab 3 Mikrometer. Weitere Vorgaben beziehen sich auf die Druckdifferenz, den Druck des Spritzwiderstandes sowie der Mikrobiologischen Reinheit.
Medizinische Gesichtsmasken sollen zwar eng anliegen, aber eine maximal zulässige Leckage ist nicht vorgegeben. Dies bedeutet, dass ungefilterte Luft an den Rändern der Maske entweichen bzw. eingesogen werden kann.
Da nicht die gesamte Luft über den Filter ein- bzw. ausgeatmet wird, dient die medizinische Gesichtsmaske primär dem Fremdschutz, d.h. der Träger der Maske wird nur geringfügig selbst geschützt.
Filtrierende Halbmasken gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie 3 nach der EU-Verordnung 2016/426. Sie dienen dem Schutz gegen feste und flüssige Partikel. Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dienen sie explizit dazu, die Gesundheit und das Leben des Trägers zu schützen.
Filtrierende Halbmasken haben je nach Typ eine Filterleistung (PFE) von 80% (FFP1), 96% (FFP2) oder 99% (FFP3). Die PFE Filterleistung entspricht einem Durchmesserbereich ab 0,3 Mikrometer. Die Anforderungen hinsichtlich der Filterleistung sind also um den Faktor 10 höher, als bei medizinischen Gesichtsmasken. Weitere Vorgaben beziehen sich unter anderem auf den maximal zulässigen Atemwiderstand und die maximal zulässige nach innen gerichtete Lackage (der Anteil der Luft, die ungefiltert eingeatmet wird). Die nach innen gerichtete Leckage darf bei FFP2 Masken nicht größer als 11% und bei FFP3 Masken nicht größer als 5% betragen. Eine FFP Maske muss daher zwangsläufig eng am Gesicht liegen.
Das Robert-Koch-Institut empfiehlt aktuell mindestens eine FFP2 Maske als aktive Schutzmaßnahme.
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